Bürgerbeteiligung zum Lärmschutz an den Eisenbahnstrecken noch bis 25.08.17

Bürgerbeteiligung noch bis 25. August 2017

Nachstehend ein Aufruf zur Bürgerbeteiligung zum Lärmschutz an den Eisenbahnstrecken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits im April angekündigt, hat heute die erste Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung für alle
Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Bis zum 25. August 2017 hat die
Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des
Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Um möglichst viele Menschen zur
erreichen und auf diese Weise ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten,
möchten wir Sie darum bitten, die Informationen zum Beteiligungsverfahren
innerhalb Ihres Netzwerkes noch einmal weiterzuleiten. Denkbar ist zum Beispiel
die Ansprache des Themas im Rahmen von Sitzungen und Diskussionen, ein
Aushang an geeigneter Stelle oder auch die direkte Weiterleitung dieser E-Mail.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Nochmals zu Erinnerung der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das
Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform
an, die über die folgende Adresse im Internet erreichbar ist:
www.laermaktionsplanung-schiene.de

Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über eine entsprechende Anwendung auf
der Informationsplattform an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-
Bundesamtes zu beteiligen. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post
an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam
geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete
Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder
postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf
Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel
der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und
Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem
Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen
Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender
Adresse:www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder
postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn
richten.
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag
Ingo Herrmann
GA5351
—————————————————————————————————————-
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 9826-0
E-Mail: lap@eba.bund.de
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www.eisenbahn-bundesamt.de
www.laermaktionsplanung-schiene.de

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