2015
Gemeinde will 700 000 Euro des Verlustes aus “Swap-Geschäft”
Von Heike Nickel
Weilerswist. Auch Weilerswist gehört zu den Kommunen, die sich seinerzeit von der WestLB “Swap-Geschäfte” verkaufen ließen. Bei diesen Geschäften wurde auf fallende und steigende Zinsen spekulierten. Spätestens mit der Finanzkrise kam es aber zu teilweise hohen Verlusten für die Kommunen, da sich in Wahrheit hochspekulative Geschäfte hinter den scheinbar sicheren Swap-Geschäften verbargen.
2011 fällte dann der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil, mit dem die Deutsche Bank wegen Falschberatung bei Swap-Geschäften zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde. Seither suchten 45 Kommunen den Klageweg – zu diesen gehört auch die die Gemeinde Weilerswist.
“Wir rechnen uns gute Chancen aus, bisher wurden sämtliche Klagen zugunsten der Kommunen geführt”, sagt Alexander Eskes. Der Kämmerer der Gemeinde Weilerswist meint, dass auch in diesem Fall eine klare Beratungspflichtverletzung vorliege.
Kein Kämmerer, so Eskes, hätte seinerzeit seine Unterschrift geleistet, wenn die WestLB offengelegt hätte, welch riskante Aktionen am Finanzmarkt mit den Geldern betrieben wurden.
Das “aktive Zinsmanagement” wurde damals sogar vom Innenministerium und der nordrhein-westfälischen Gemeindeprüfungsanstalt empfohlen. “Eine Landesbank, die auch noch Zentralinstitut der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen war, genoss zudem einen gewissen Vertrauensvorschuss”, so Eskes.
Weilerswist machte mit seinen Swaps zwar in den ersten beiden Jahren eine Viertel Million Euro Gewinn, dann aber folgten hohe Verluste. In der Klage fordert die Gemeinde nun 700 000 Euro Rückerstattung von der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA), der Nachfolgebank der WestLB.
Theoretisch droht sogar ein Millionen-Verlust
Würde man bis zum Ende der Laufzeit in den Verträgen bleiben, könnte sogar ein Verlust von elf Millionen Euro zusammenkommen. “Allerdings ist dies nur ein virtueller, ein theoretischer Verlust”, so Eskes.
Die Zahlungen für die 2005 abgeschlossenen Swap-Geschäfte stellte Weilerswist vor 14 Monaten mit dem Einreichen der Klage ein. Die mündliche Verhandlung ist für den 20. Januar 2015 am Düsseldorfer Landgericht terminiert.
Egal, wie es ausgeht: Das Minus, das die Gemeinde eingefahren hat, wird auf jeden Fall vom Steuerzahler ausgebügelt werden müssen. Bei einem Sieg der Gemeinde vor Gericht aber immerhin von allen Bürgern in Nordrhein-Westfalen, nicht nur von denen in Weilerswist.
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